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#380 - June 17, 2002 Konformitätserklärung H1
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Wir sind Hersteller/designer und lassen Behälter bei einem anderen Unternehmen nach Modul H1 fertigen.
Wir haben jedoch kein H1. Sind wir berechtigt die Konformitätserklärung auszustellen?
hoch
#381 - June 27, 2002 Re: Konformitätserklärung H1
Anonym
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Wenn Sie bei dem Unternehmen nur fertigen lassen, dann werden Sie die Gesamtverantwortung für das Druckgerät übernehmen müssen incl. des Entwurfs, der Prüfung, Gefahrenanalyse und der Betriebsanleitung. In diesem Fall würden Sie dieses Unternehmen als Unterlieferant sehen, der in Ihrer Verantwortung das Druckgerät fertigt, was nicht ausschließt dass dieses Unternehmen ein QS-System nach Modul H1 unterhalten darf. Insofern müssten Sie für die entsprechende Kategorie das gewählte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und auch die Konformitätserklärung ausstellen.
hoch
#382 - September 30, 2002 Re: Konformitätserklärung H1
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Nein. Der Hersteller selbst muss über Modul H1 verfügen, wenn er eine Konformitätserklärung nach H1 ausstellen will. Gilt auch für ander Module wie z.B. A1, ...
hoch


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