Grundsätzlich unterscheiden sich die Entwurfsprüfungen nach Modul B1 und die Entwurfsprüfung im Rahmen des Modul G. Bei Modul B1 wird durch die benannte Stelle nach Abschluss des Modul B1-Verfahrens eine EG-Entwurfsprüfbescheinigung ausgestellt. Diese benannte Stelle muß nicht die gleiche sein, die im Rahmen der Produktionsüberwachung nach Modul F tätig wird. Beim Modul G wird die Entwurfsprüfung durch die benannte Stelle durchgeführ, die für Modul G tätig ist und deren Kenn-Nr. aufgebracht wird. An diese Entwurfszulassung werden keine formelle Verfahren vorgeschrieben.
Siehe auch die Leitlinien 4/1, 4/4 und 4/8.
Listen über benannte Stellen, die für die einzelnen Module tätig sein dürfen, gibt es bei DRUCKGERÄTE ONLINE unter "../Informationen/benannte Stellen/.."