Druckbehälter, die bisher nach altem Recht (DruckbehV) hergestellt und betrieben wurden, können auch weiter verwendet werden (Bestandsschutz). Allerdings sind spätestens ab 1.1.2008 die Bestimmungen der BetrSichV anzuwenden. Hierfür ist das Druckgerät entsprechend Druck/Volumen nach Anhang II der Druckgeräterichtlinie einzustufen. Falls das Druckgerät in die Kategorie I eingestuft ist, ist eine wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre durchzuführen. Dies kann bei der Kategorie I durch eine befähigte Person geschehen, sonst muss es durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen.