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#426 - October 20, 2003 Feuerlöscher
Anonym
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Hallo,
können älter Feuerlöscher ohne CE Zeichen nach dem 31.12.2007 weiter betrieben werden?
Muss bei CO2-Löscher bis 5 kg Inhalt auch alle 5 jahre eine Behälterinnenprüfung durchgführt werden?
Ist ein Feuerlöscher eine überwachungspflichtige "Anlage"?
Danke
hoch
#427 - October 23, 2003 Re: Feuerlöscher
Anonym
Nicht registriert

Druckbehälter, die bisher nach altem Recht (DruckbehV) hergestellt und betrieben wurden, können auch weiter verwendet werden (Bestandsschutz). Allerdings sind spätestens ab 1.1.2008 die Bestimmungen der BetrSichV anzuwenden. Hierfür ist das Druckgerät entsprechend Druck/Volumen nach Anhang II der Druckgeräterichtlinie einzustufen. Falls das Druckgerät in die Kategorie I eingestuft ist, ist eine wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre durchzuführen. Dies kann bei der Kategorie I durch eine befähigte Person geschehen, sonst muss es durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen.
hoch
#428 - September 14, 2005 Re: Feuerlöscher
Anonym
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Hallo,
meines Erachtens sind Tragbare Feuerlöscher mindestens in Kategorie III einzustufen!
hoch


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