Ist es zulässig das die CE-Kennzeichnung mit Benannter Stelle (z. CE 0531) am Gußgehäuse eines PN 40 Schmutzfänger mit gegossen wird?
Mögliche Antwort wäre:
Die Kennzeichnung muß gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft auf das Druckgerät oder auf dem daran befestigten Schild angebracht werden.
- dauerhaft angebracht wäre ja die Gußaufschrift.
- lesbar würde ich nein sagen, Gußaufschrift in bau und Gußgehäuse auch blau oder liege ich falsch?
mfg
elv