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#435 - November 22, 2006 Anbringung der CE-Kennzeichnung
elv Offline
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Ist es zulässig das die CE-Kennzeichnung mit Benannter Stelle (z. CE 0531) am Gußgehäuse eines PN 40 Schmutzfänger mit gegossen wird?

Mögliche Antwort wäre:
Die Kennzeichnung muß gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft auf das Druckgerät oder auf dem daran befestigten Schild angebracht werden.


- dauerhaft angebracht wäre ja die Gußaufschrift.
- lesbar würde ich nein sagen, Gußaufschrift in bau und Gußgehäuse auch blau oder liege ich falsch?


mfg
elv confused
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#436 - November 22, 2006 Re: Anbringung der CE-Kennzeichnung
Die Redaktion Offline
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Auch wenn die Kennzeichnung die gleiche Farbe hat, ist sie durch die üblicherweise reliefartige Struktur dennoch gut sichtbar. Das gleiche gilt ja auch für eingeprägte oder gestempelte kennzeichnung, die ja auch nicht immer eingefärbt ist.
Normalerweise darf die CE-Kennzeichnung erst nach dem Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens angebracht werden, was in der Regel am Ende der Produktionsphase ist. Falls sie in einem früheren Stadium z. B. beim Gießen angebracht wird, kann dies akzeptiert werden. Siehe hierzu auch Abschnitt 7.3 des Blue Guide.
hoch
#437 - November 27, 2006 Re: Anbringung der CE-Kennzeichnung
elv Offline
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Danke für die schnelle Info!

mfg
elv smile
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#438 - January 15, 2007 Re: Anbringung der CE-Kennzeichnung
j459g Offline
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In einer Firmenanweisung steht:

"Das CE-Zeichen soll an beiden Fertigungsgrenzen eingeschlagen werden. Rohrleitungen der Kategorien I, II und III müssen immer mit einem CE-Kennzeichen versehen sein und es muß eine Schlußprüfung mit Erklärung der Konformität ausgestellt werden."

Mir fällt auf, daß es hier ein Widerspruch gibt zwischen "an beiden Fertigungsgrenzen" und "mit einem CE-Kennzeichen versehen". Ich habe sowohl in der DGRL als auch im Blue Book gesucht aber nichts in Zusammenhang mit dem CE-Kennzeichen, den Fertigungsgrenzen und einer Beschränkung auf EINEM CE-Kennzeichen gefunden. Wo könnte ich noch suchen?
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