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#876 - August 30, 2013 Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288
Tim1010 Offline
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Hallo zusammen,

bei der Abnahme wurde von unserem Kunden bemängelt dass die WPA´s ungültig seien, da die Prüfgrundlage nach AD-2000 HP 2/1 (Stand Juli 2012) nicht mehr [b]EN 288 T3[/b] sondern [b]DIN EN ISO 15614-1[/b] sei.
[u]Meine Fragen:[/u]
1. Gibt es [i]oder[/i] gab es eine Übergangszeit wo sowohl die [b]EN 288 T3[/b] als auch die [b]DIN EN ISO 15614-1[/b]Gültigkeit besaß/ besitzt?
2. Können die WPA´s [i]einfach [/i] mit dem Prüfumfang [b]DIN EN ISO 15614-1[/b] nachqualifiziert werden?

Zurzeit sind wir in Gesprächen mit der Third- Party unseres Lieferanten; würde dieses Thema jedoch auch gerne hier zur Diskussion stellen.

Vielen Dank.

Info: Behälter nach PED / AD 2000
hoch
#877 - August 30, 2013 Re: Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288 [Re: Tim1010]
Die Redaktion Offline
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Gemeint ist wahrscheinlich die eine WPQR (der Begriff WPA ist nicht allg. definiert).

Die EN ISO 15614-1 ist die Nachfolgenorm der EN 288. Änderungen gegenüber der EN 288 sind in der Norm EN ISO 15614-1:2008 aufgelistet.

Wie geschweißt und geprüft wurde ist in der vorhandenen WPQR enthalten. Eine qualifizierte Person sollte normalerweise die Gültigkeit nach der EN ISO 15614-1 beurteilen können. Auch der Verweis auf jetzt nicht mehr gültige Werkstoffnormen, Prüfnormen und sollte kein Hindernis sein. Eine neue Norm bedeutet nicht automatisch voll andere Vorgaben.

Theoretisch sollte es auch möglich sein, dass die Stelle, die die WPQR ausgestellt hat, auf Basis der vorhandenen WPQR eine neue WPQR ausstellt.
Praktisch wird das i.d.R. nicht durchgeführt, da eine neue WPQR lukrativer ist.
hoch
#882 - September 09, 2013 Re: Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288 [Re: Die Redaktion]
Tim1010 Offline
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Liebe Redaktion,

vielen Dank für die Antwort. Kurze Anmerkungen/ Fragen unserseits:
"Eine qualifizierte Person sollte normalerweise die Gültigkeit nach der EN ISO 15614-1 beurteilen können"
Wie oben beschrieben wurden die WPQR nach EN 288 T3 durchgeführt; die EN ISO 15614-1:2008 stellt definitiv höhere Anforderungen an den Prüfumfang. Der Behälter wurde nach PED und AD- Regelwerk ausgelegt/gebaut.
Das AD-2000 HP 2/1 fordert seit Juli 2012 die EN ISO 15614-1:2008 (nicht mehr EN 288 ).
Frage: Darf der Lieferant noch mit den alten WPQR (Prüfgrundlage EN 288 T3) nach AD Regelwerk fertigen? Darf er überhaupt weiterhin seine HP0 Zulassung bekommen?
Oder ist der richtige Weg sich über Arbeitsproben nach zu qualifizieren (mit den zusätzlichen Prüfanforderungen der EN ISO 15614-1:2008)?
Vielen Dank im voraus.
hoch
#884 - September 09, 2013 Re: Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288 [Re: Tim1010]
Die Redaktion Offline
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Es ist die Frage zu klären, hat der angebliche höhere Prüfumfang Auswirkungen auf die konkrete Schweißaufgabe, sprich ist der Geltungsbereich noch abgedeckt?
Wenn tatsächlich ein höherer Prüfumfang vorliegt, kann man mit vertretbaren Aufwand die Prüfung nachholen z. B. im Rahmen einer Arbeitsprüfung?
Wurde z. B. die Temperatur bei der Kerbschlagprüfung bei -10°C durchgeführt, und heute ist -20°C gefordert, dann gilt der Anwendungsbereich halt nur bis Betriebstemperaturen -10°C.
Braucht man Nachweise bei -20°C, würden zusätzliche Prüfungen bei -20°C erforderlich.
Ist gibt keinen Grund den Hersteller die HP0-Zulassung zu verweigern, wenn Verfahrensprüfungen nach EN 288 vorliegen.
hoch
#886 - September 10, 2013 Re: Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288 [Re: Die Redaktion]
Tim1010 Offline
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Vielen Dank für die schnelle Rückantwort!

Wir sind gerade dabei die beiden Normen miteinander zu vergleichen um die Unterschiede auch für uns zu klären.
Heute Morgen haben wir auch eine Aussage unserer benannten Stelle bekommen (sinngemäß):
Eine Übertragung der VP auf die ISO 15614-1 ist möglich , wenn z.B. in einer Arbeitsprobe die zusätzlichen Forderungen , die sich aus der ISO 15614-1 mit Ausgabe 06-2012 ergeben (!!), nachträglich erfüllt werden. Die "überholte" Verfahrensprüfung nach EN 288-3 erhält ein Deckblatt und als Anhang die zusätzliche Prüfungen Dies ist auch in Kapitel 7.1 der ISO 15614-1: 2012 nachzulesen.

Ich möchte nicht nerven aber für mich ist der Fall eigentlich ganz sonnenklar:
Wenn ein Betrieb nach HP0- Zulassung besitzt, muss sichergestellt sein das die Anforderungen des AD- Regelwerks erfüllt werden. Seit AD-2000 HP 2/1 (Stand Juli 2012)ist die Anforderung für die Prüfgrundlage der VP nun mal die DIN EN ISO 15614-1 und nicht mehr DIN EN 288. Es muss also eine Nachqualifizierung durch Arbeitsproben der jeweiligen VP´s erfolgen.
Verfahrensprüfungen mit der Prüfgrundlage DIN EN 288 (ohne Nachqualifizierung) sind für mich im Druckbehälterbau nach AD- Regelwerk einfach ungültig.
Ich lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen, weil es uns sehr viel Arbeit, etwas Geld und vor allem Zeit erspart.
hoch
#887 - September 10, 2013 Re: Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288 [Re: Tim1010]
Die Redaktion Offline
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Es sollte geklärt werden, welche Deltas zur neuen EN 15614-1 fehlen und braucht man diese im Augenblick.
Es kommt doch darauf an, dass die vorhanden WPQR im Augenblick ausreicht, nur weil sie älter ist, wird sie nicht automatisch ungültig.
Die Frage ob gültige Verfahrensprüfung vorliegen, ist ständig zu prüfen und kann ggf. bei einem neuen Auftrag notwendig sein.
Auch die Zulassung nach HP 0 ist davon nicht abhängig. Dann gilt eben die Zulassung nur für den (ggf. eingeschränkten) Bereich wie sie halt vorliegt.
hoch
#890 - September 12, 2013 Re: Annerkennung Schweißverfahren Gültigkeit EN 288 [Re: Die Redaktion]
Tim1010 Offline
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Den Punkt mit der HP 0 Zulassung sehe ich genauso. Vielleicht ist eine Aberkennung der Zulassung wirklich etwas zu weit "gesponnen".
Zu den Deltas EN 15614-1 / EN 288-3:
Laut unserem Kunden und der benannten Stelle gibt es wirklich grundlegende Änderungen zwischen EN 15614-1und EN 288. Wir erhalten in Kürze eine Auflistung der Unterschiede. Ich werde dies dann in diesem Thread nachtragen.
Das bedeutet für mich das die vorhandenen WPQR ihre Gültigkeit verlieren wenn nicht z.B. durch Arbeitsproben der aktuelle Stand der Technik(Normung)gewährleistet wird.
Auch die HP 2/1 hat sich in den letzten Jahren gewandelt.
Es kann doch nicht sein das zurückgezogene Normen weiter Gültigkeit besitzen und geänderte Normen keinerlei Beachtung finden. Extrem Formuliert: Das würde ja bedeuten, dass wir z.B. Arbeitsproben der WPQR auf Ewigkeiten den Stand der Normung von vor 20 Jahren verwenden können.
Für mich ist dies bei der Fertigung eines Druckbehälters nach PED / AD- Regelwerk sehr eindeutig:
Verfahrensprüfungen die auf Basis der Prüfgrundlage EN 288 T3 erstellt worden, müssen durch Arbeitsproben jährlich auf den Stand der Normung gehalten werden (aktuelles HP 2.1/ EN 15614-1).
Wenn dies der Hersteller bzw. die beratene (betreuende) benannte Stelle versäumt verlieren die VP´s ihre Gültigkeit.
Wir wissen aus der Praxis das dies sehr oft der Fall ist.

Falls jemand meine oben genannten Aussagen wiederlegen kann, bitte ich um Angaben oder Quellen aus dem Regelwerk. Oder gibt es evtl. ein offizielles Statement vom TÜV/ einer anderen benannten Stelle diesbezüglich?
Hat evtl. jemand in seinem Fertigungsbetrieb schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Nochmals Danke für die bisherigen Threads.
hoch


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