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#505 - October 23, 2002 Druckgasbehälter in (CNG)-Erdgasfahrzeuge
Anonym
Nicht registriert

Gemäss § 41 a StVZO i.V.m. VdTÜV-Merkblatt 757 gilt für Druckgasanlagen und Druckbehälter in Fahrzeugen die Druckbehälterverordnung. Da die DruckBehV
ab dem 01.01.2003 ausser Kraft tritt, stellt sich die Frage, ob die Betriebssicherheitsverordung zukünftig auch diesen Bereich abdeckt.
Desweiteren wo findet man, die aktuellen
Daten für die wiederkehrenden Prüfungen einschliesslich der Prüffristen für diese Druckbehälter ?? confused
hoch
#506 - November 08, 2002 Re: Druckgasbehälter in (CNG)-Erdgasfahrzeuge
Anonym
Nicht registriert

Für die Beschaffungsanforderungen von Druckbehälteranlagen gilt seit 3.10.2002 die Druckgeräteverordnung (14. GSGV). Für die Betriebsvorschriften einschl. der wiederkehrenden Prüfungen ist die Betriebssicherheitsverordnung nicht relevant, da sie nur gilt, wenn die Druckbehälteranlage als Arbeitsmittel durch Arbeitgeber bereitgestellt und von den Beschäftigten benutzt werden. Dies würde nur dann zutreffen, wenn diese CNG-Druckgasbehälteranlage z.B. Bestandteil eines Flurtransportfahrzeuges wäre (Gabelstapler).
hoch


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