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#480 - July 31, 2003 Informationsschrift für Handwerker
Dunschen Offline
Junior-Mitglied
Registriert: July 31, 2003
Beiträge: 1
Ort: Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich versuche pragmatische Lösung für Handwerksbetriebe aufzuzeigen.
Sind die im folgenden genannten Aussagen zulässig?

 Kleine und mobile „Kompressoren“ wie sie vielfach im Handwerk eingesetzt werden waren auf Grund des Verhältnisses von Druck zu Volumen des Behälters (P/V-Verhältnis) nach DruckbehV nicht in der Überwachung.
 Dieses gilt auch weiterhin wen:
 Das Produkt aus Volumen des Kessels (Behälters) X dem max. zulässiger Druck (Ps) kleiner bzw. gleich 50 (Pr*l) ist.
 Beispiele:
Druck (bar) (Ps) Kessel (l) (V) Produkt
5 10 50
2,5 20 50
10 5 50
 Hier handelt es sich dann um Arbeitsmittel deren Prüfungsabstände selber festgelegt werden können. Grundlage für die Entscheidung ob geprüft bzw. wie häufig geprüft werden soll ist eine Gefährdungsbeurteilung.
 Durch einen Sachkundigen/befähigen Person überprüft werden müssen Druckgeräte deren Produkt aus Druck Volumen größer als 50 Ps*l aber kleiner als 200 Ps*l ist. Sachkundiger/befähigte Person ist derjenige der sich dafür hält. Hier empfiehlt sich im Rahmen eines Wartungsvertrages den Hersteller oder Installateur/Lieferant der Anlage zu beauftragen.

 Bei größerem stationären Luftbedarf empfiehlt sich möglicherweise die Anschaffung eines „Schraubenkompressors“. Diese sind nicht nur stromsparender sondern können auch ohne Druckbehälter (Kessel) betrieben werden. Wen das Produkt aus Druck und Nennweite (DN) der Rohrleitung kleiner als 1000 (Ps*DN) ist handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel dessen Prüfungsabstände selber festgelegt werden können. Grundlage für die Entscheidung ob geprüft bzw. wie häufig geprüft werden soll ist eine Gefährdungsbeurteilung.

 Beispiele

 Rohrleitung ½“ d.h. DN15 kann mit einem Druck von 66 bar beaufschlagt sein.

 Rohrleitung 1“ d.h. DN 25 kann mit einem Druck von 40 bar beaufschlagt sein.

Vielen Dank für Ihre Kritik bzw. Anregungen im voraus.

Günter Dunschen confused
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