Druckbehälter, die unter dieser Richtlinie fallen (in Deutschland rechtlich umgesetzt durch die 6. GPSGV) werden vorzugsweise in Druckluftanlagen eingesetzt. Ihr Anwendungsbereich ist begrenzt auf das Fluid Luft und Stickstoff, max. 30 bar, keine Flammeneinwirkung, das Produkt-Literprodukt darf höchstens 10.000 barLiter betragen und die max. Temperatur darf höchstens 300 °C sein.