Bis zum 29.5.2002 galten noch Übergangsbestimmungen, d. h. es durften noch Druckbehälter nach nationalen Bestimmungen auf dem Markt gebracht werden.
Eine (Wieder)-Inbetriebnahmeprüfung nach §14 BetrSichV ist auf jeden Fall erforderlich. Maßstab ist der "Stand der Technik" zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Verschleißerscheinungen (Korrosion, ..), Prüfung der Sicherheitseinrichtungen usw. sind zu prüfen.
Um eine sicherheitstechnische Bewertung durchführen zu können, sollten ausreichende Unterlagen der Anlage (Zeichnungen, Betriebsanleitungen, Erstprüf-Nachweise) vorliegen.