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#604 - October 15, 2004 Prüfen nach §15 als bP: Wo zu finden in BetrSichV?
H. Leber Offline
Junior-Mitglied
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Ort: Bremen
Auf dieser Website und verschiedenen Veröffentlichungen zur BetrSichV finden sich die Einstufungen, wann man auch als bP Prüfungen vornehmen darf. Ich finde in §15 Abs. 5 allerdings nur den Hinweis, daß man dies darf, wenn es sich um Druckgeräte handelt, die nicht Satz 1 entsprechen.

Sind das dann nur einfache Druckgeräte nach Art.3 Abs. 3 DGRL? Wohl kaum.

Also: wo steht es denn nun in der BetrSichV???
hoch
#605 - October 20, 2004 Re: Prüfen nach §15 als bP: Wo zu finden in BetrSichV?
Anonym
Nicht registriert

Prüfung könne auch durch befähigte Personen durchgeführt werden, wenn die Einstufung des Druckgerätes nicht die Bedingungen der Spalte 1 der Tabelle in § 15 Abs. 5 entsprechen, z. B.
bei Nr. 1, die unter Kategorie I, II, III und Kategorie IV (bis 1 bar) fallen.
Oder
Nr. 2, die unter Kategorie I, II und III (bis 1 bar) fallen.

Anmerkung:
Druckgeräte bzw. Anlagen mit Druckgeräten nach § 3 Abs. 3 sind keine überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV.
hoch


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