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#615 - April 09, 2005 Neue DTG`s
Anonym
Nicht registriert

Von einem Lieferanten werden DTG`s mit einer Konfirmitätserklärung ausgelifert. Auf den DTG`s ist aber kein Enddatum für die TÜVfrist eingeschlagen. Laut Aussage von dem Lieferanten muß die Flasche erst in zwei Jahren zum TÜV - stimmt das und wo finde ich dazu etwas schriftliches? confused
hoch
#616 - April 11, 2005 Re: Neue DTG`s
Anonym
Nicht registriert

Auf einer neuen Flasche braucht kein Prüfdatum oder Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen eingeschlagen werden.
Die Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen sind gem. § 15 Abs. 7 für Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte verwendet werden, festgelegt (2,5 Jahre bzw. 5 Jahre).
Ggf. ist auch eine Prüfung vor Inbetriebnahme durchzuführen (siehe § 14 Abs. 4).
Bitte dafür die Konformitätserklärung per Mail an: Kueppers@vdi.de
hoch


Moderator:  Die Redaktion