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#618 - November 08, 2006 Sicherheitstechnische Bewertung
Gräf Offline
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Registriert: November 08, 2006
Beiträge: 1
Ort: Ensdorf
Ich habe die ganze Zeit die Prüffristen anhand der sicherheitstechnische Bewertungfestgelegt wobei ich folgende Punkte berücksichtigt habe:
- Auslegung und Fertigung
- Dokumentierte Qualität
- Ergebnis der Prüfung vor Inbetriebnahme
- betriebsbedingte Einflüsse auf die
Lebensdauer
jetzt wurden Erläuterungen zum Leitfaden zur Ermittlung der Prüffristen von Druckgeräten im September 2006 veröffentlicht(UB media)wo der Begriff der sicherheitstechnischen Bewertung weiter gefasst wurde(ursprünglich wurde darunter der Prozess der Ermittlung der Prüffristverstanden). Die neu definierten Begrifflichkeiten sind in der TRBS 1111 festgelegt und in der TRBS 1002 "Begriffe"(z.Z. Entwurf) soll dazu folgende Erläuterung aufgenommen werden:
"Erläuterung:
Gemäß § 12 Abs. 1 BetrSichV hat der Betreiber eine überwachungsbedürftige Anlage nach dem Stand der Technik zu montieren, zu installieren und zu betreiben. Nach Absatz 3 hat er die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können (§ 12 Abs. 5 BetrSichV).

Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen hat der Betreiber die notwendigen Maßnahmen für das sichere Betreiben einer überwachungsbedürftigen Anlage in einer sicherheitstechnischen Bewertung festzulegen. Die Ermittlung der Prüffristen nach § 15 Abs. 1 BetrSichV erfolgt auf der Grundlage dieser Bewertung. Eine gesonderte sicherheitstechnische Bewertung ist nicht erforderlich, soweit sie bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV erfolgt ist.

Jetzt meine Frage:
Hat sich jemand schon mit der neuen Begriffsbestimmung beschäftig? Ich würde nämlich sagen, dass die sicherheitstechnische Bewertung jetzt ein ganz anderes Aussehen hätte.


eek confused
hoch
#619 - November 13, 2006 Re: Sicherheitstechnische Bewertung
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 260
Ohne die neuen genannten TRBS zu kennen möchten wir hieirzu nachstehende Stellungnahme abgeben: Die sicherheitstechnische Bewertung der überwachungsbeürftigen Anlage ist das Pendant zur Gefährdungsbeurteilung der übrigen Arbeitsmittel. Beide Verfahren sind nicht nur einmalige Prozesse, sonder sind unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik bei Bedarf durchzuführen. Insofern können auch Prüffristen von Zeit zu Zeit variieren (betriebsbedingte Veränderungen, Verschleiss, Änderung der Betriebsweise usw.). Bei der von Ihnen durchgeführten Prüffristenermittlung (Bestandteil der sicherheitstechnischen Bewertung) haben Sie unter Berücksichtigung der Betriebsweise und des Ist-Zustandes der Anlage die Prüffristen festgelegt. Was Sie vermutlich nicht gemacht haben ist die Festlegung der notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Betrieb bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung. Dies können ggf. Reinigungsmaßnahmen, regelmäßige Besichtigung des äußeren und inneren Zustandes, Austausch von Verschleißteilen, Verschleiß beobachten, regelmäßige Funktionsprüfung von Anlagenteilen durchführen, allg. Wartungsarbeiten an der Anlage durchführen, organisatorische Maßnahmen durchführen usw. sein.
Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch für jedes andere Betriebsmittel vorgesehen und auch üblich.
Bei der Festlegung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ist die von Ihnen bereits durchgeführte Sicherheitsbetrachtung selbstverständlich die notwendige Voraussetzung.
Nach der Veröffentlichung der neuen TRBS werden wir bei DRUCKGERÄTE ONLINE hierzu weitere Informationen geben.
hoch


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