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#569 - August 05, 2008 PVI eines Druckgerätes bereits am Herstellungsort?
Oliver Offline
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Registriert: August 05, 2008
Beiträge: 2
Hallo,

folgender Fall liegt vor ein neues Druckgerät wurde bereits mit der Bescheinigung über eine PVI ( TÜV Süd )geliefert. In der PVI ist aber der Lieferant als Betreiber und der Herstellungsort als Aufstellungsort aufgeführt....Ich denke aber das eine PVI am Betriebsort durchegführt werden sollte. Nach Kategorie müßte diese sogar von einem Sachverständigen durchgeführt werden.Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen Grundlagen für eine PVI am Herstellungs/Montage Ort?
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#570 - August 05, 2008 Re: PVI eines Druckgerätes bereits am Herstellungsort?
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 260
Eine weitere Prüfung vor Inbetriebnahme kann ganz entfallen, wenn das Druckgerät als verwendungsfertiges Druckgerät das ohne Bezug auf den Aufstellungsort in Verkehr gebracht wird z. B. eine fahrbare Kompressoranlage und die Prüfung vor Inbetriebnahme an einem Muster durch eine ZÜS durchgeführt wurde. Voraussetzung ist aber, dass das P*V-Produkt nicht mehr als 1000 bar*Liter beträgt.
(siehe hierzu Anhang 5 Nr. 25 der BetrSichV und C14.4 der Leitlinien)
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