Hallo,
ich habe folgende Frage:
Das Sicherheitsventil eines durch die ZÜS wiederkehrend zu prüfenden Behälters ist aufgrund von Verschleiß zu erneuern. Das neue Ventil hat eine leicht andere zuerkannte Ausflussziffer (exakt gleich gibt es nicht mehr).
Stellt dies eine Änderung im Sinne der BetrSichV dar?
Muss hier also eine Prüfung vor Inbetriebnahme des Behälters nach Änderung durch die ZÜS durchgeführt werden?
Oder reicht es aus, wenn wir intern prüfen, ob durch die andere Ausflussziffer etwas geändert werden musss (z.B: die Austrittsleitung des SV)?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
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