Es war zunächst vorgesehen (Erstveröffentlichung der BetrSichV), dass die alten Technischen Regeln solange gültig bleiben, bis sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) abgelöst werden (Anmerkung: Die TRBS gab es Anfangs noch nicht und sind auch zur Zeit noch nicht vollständig).
Mit der letzten Änderung (durch Verordnung vom 18. Dezember 2008) ist das endgültige Ablaufdatum der alten Technischen Regeln auf den 31. Dezember 2012 festgesetzt worden.
Mit dieser Regelung wurde jetzt Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.