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#578 - March 04, 2008 innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgeräte
m.becker Offline
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Frage: Sind Treibmittelpatronen in Aufladefeuerlöschern innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne § 23 und sind die Leitlinien C 23.1 bis 23.3 ( oder auch TRBS 1002) anwendbar d.h Prüfung durch ZÜS , erst wenn Patrone wiederbefüllt wird . Sind Patronen in Feuerlöschern z.B. in Bussen, auch entsprechend § 23 BetrSichV. zu betrachten ?
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#579 - June 11, 2009 Re: innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgeräte
Die Redaktion Offline
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Druckgeräte in Feuerlöschern fallen unter dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie (Kategorie III, auch wenn sie vom Druck-Liter-Produkt in die Kategorie I oder II fallen würden). Insofern trifft § 23 BetrSichV trifft nicht zu.
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