Um bei der Ermittlung der Prüffrist (von Altanlagen) nach der BetrSichV die maximalen Prüffristen zu erlangen, müssen die Druckgeräte umgruppiert werden.
Dieses ist bei Druckbehältern und Dampfkesselanlagen nicht das Problem, nur wie behandle ich meine Sicherheitsventile?
Muß ich auch diese einer Einstufung gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang II der DRGL unterziehen?
Wer besitzt diesbezüglich Erfahrung, vielleicht auch in Bezug auf Rohrleitungen.
Zur Thematik Druckbehälter und Dampfkessel kann ich diverse Hilfen(Dateien und Tabellen) zur Verfügung stellen.