Wenn, wie in diesem Fall, der Hersteller der gesamten Einheit und der Ventilkörper-Hersteller der gleiche Hersteller ist, dann ist selbstverständlich nur eine CE-Kennzeichnung mit einer Konformitätserklärung korrekt.
Für den Fall, dass der Hersteller der Gesamteinheit den Ventilkörper zukauft, dann wäre die CE-Kennzeichnung auf dem Ventilkörper ja bereits angebracht (wurde ja bereits in Verkehr gebracht).