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#214 - February 01, 2002 Prüfdruck nach AD2000, HP30
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Bei der Festlegung des Prüfdruckes wird unter anderem das Verhältnis der Dehngrenzen berücksichtigt.
Falls nur Hauptteile (Definition?) berücksichtigt würden, hätte man eventuell andere Teile wegen des Prüfdruckes dicker auszuführen.
Ist es richtig, das kleinste Verhältnis für alle drucktragenden Bauteile anzusetzen?
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#215 - February 01, 2002 Re: Prüfdruck nach AD2000, HP30
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Hallo Herr Frey

Zur Zeit sind sich die benannten Stellen nicht darüber einig, wie dieser etwas nachlässig formulierte Absatz über den Prüfdruck zu interpretieren ist.

Einig sind sich alle in diesem Punkt: Der Prüffall darf nicht die Dimensionierungsgrundlage einzelner Bauteile sein.

TÜV Köln und Lloyds Hamburg wählen daher das Minimum, während TÜV Essen zuerst das Maximum wählt, dann einen rechnerischen Nachweis für jedes Bauteil im Prüffall erstellt und dann einen Prüfdruck wählt, der für alle Bauteile akzeptabel ist.

Als Hersteller von Druckgeräten habe ich mich für die erste Version entschieden, denn die zweite ist mir zu aufwendig. Solange ich die freie Wahl bei den benannten Stellen habe und es keine endgültige Fassung der Normen gibt, sehe ich keinen Grund meiner Firma überflüssige Berechnungsstunden zu bescheren.

Was ist eigentlich im Fall einer Wärmetauscherwand, wenn die WAT-Kammern nicht unabhängig voneinander arbeiten und an der Wand nur ein Differenzdruck auftreten kann, der geringer ist als der Designdruck der einzelnen Kammern. Darf dann im Prüffall ein Gegendruck in der angrenzenden Kammer aufgebaut werden, oder ist jede Kammer einzeln mit dem maximal zulässigen Prüfdruck der gemeinsamen Wand abzudrücken?

Grüße
J. Hoffmann
www.Canzler-pt.de
hoch
#216 - February 02, 2002 Re: Prüfdruck nach AD2000, HP30
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Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie deckt sich völlig mit meiner Ansicht.

Bezüglich der Rohrplatte mit Dimensionierung für Differenzdruck bin ich der Meinung, dass man mit Gegendruck in der angrenzenden Kammer abdrücken sollte, um die anderen Bauteile 'vernünftig' abgedrückt zu haben.

Mit freundlichem Gruß
C. Frey
hoch
#217 - June 12, 2002 Re: Prüfdruck nach AD2000, HP30
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Ein wirklich schöner und vernünftiger Satz:
"Der Prüffall darf nicht die Dimensionierungsgrundlage einzelner Bauteile sein."

Leider muß man als Hersteller auch die benannte Stelle davon überzeugen.
Kennt jemand ein gültiges Dokument dafür, oder eine Norm, Richtlinie, Leitlinie, aus der sich diese Aussage ableiten läßt ?

Konkretes Beispiel: Behälter mit Überdruck +3,0 und Halbrohrschlange mit Vakuum -1,0.
Betriebstemperatur: 165°C, Werkstoff 1.4435
Faktor für Prüfdruck: 270/167x1,25 = 2,02
setzt man nun noch den Differenzdruck an kommt man auf 4,0 x 2,02 = 8,08 bar Prüfdruck
Das führt -nur für den Prüffall- zu einem Mannloch, das im Prüffall dem 2,7-fachen Druck (8,08:3,0) standhalten muß !

[ 12. Juni 2002: Beitrag editiert von: Admin ]
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#218 - June 13, 2002 Re: Prüfdruck nach AD2000, HP30
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Hallo Herr Stockinger

Leider gibt HP30 diesbezüglich (und auch im allgemeinen) inhaltlich nicht viel her. Vielleicht könnte Ihnen bei Ihrer Argumentation ein Verweis auf die TRD503 helfen:
Der VdTÜV hat eine "Beilage zu TRD 503 Prüfung";"DDA-Information zu TRD 503 Fassung 3.96" herausgegeben mit dem Titel "Prüfung vor Inbetriebnahme, Bauprüfung und Wasserdruckprüfung" Ausgabe April 2002.
Darin steht, nach der aus HP30 bekannten Definition der Prüfdruckhöhe "... Anmerkung: Die Berechnung von p' dient zur formalen Erfüllung der Anforderungen der Druckgeräte-Richtline. Der Prüfdruck wird anschließend auf den Wert reduziert, bei dem in einem Bauteil die Spannung das 0.95-fache der Streckgrenze erreicht. ..."
Das sollte ausreichen, um argumentativ begründen zu können, dass ein abgeminderter Prüfdruck nach Ansicht des TÜV-Verbandes formal die Anforderungen der DGRL erfüllt, auch wenn es sich nicht um einen Dampfkessel handelt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Vielleicht gibt es ja auch ein ähnliches Beiblatt für AD2000. Informationen hierzu könnte Ihnen der Herausgeber VDTUEV.ESSEN@t-online.de geben.

Grüße
J. Hoffmann
www.Canzler-PT.de
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