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#220 - March 01, 2009 Auslegung Sicherheitseinrichtung
Normen Offline
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Registriert: March 01, 2009
Beiträge: 1
Hallo,

wir haben eine Retorte, die unter Druck steht innerhalb des Gerätes. Der Betriebsdruck liegt bei 0,6bar. Hier wollen wir ein Sicherheitsventil vor schalten. Gibt es hier eine Richtlinie, die uns Informationen gibt wie hoch wir unser Sicherheitsventil auslegen müssen. Bei einer Sicherheitsüberprüfung wird der Druckbehälter mit dem 3fachen Betriebsdruckes geprüft (1,8bar). Wenn ich jetzt das Sicherheitsventil auf 1bar auslege, dass es im normalen Zustand nicht anspricht, dann müsste ich es ja auch mit dem 3fachen Druck prüfen, oder??
hoch
#221 - March 03, 2009 Re: Auslegung Sicherheitseinrichtung
Die Redaktion Offline
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Druckgeräte sind nach Anhang I Abschnitt 2.10 mit Sicherheitseinrichtungen zu versehen, die die zul. Grenzen des Druckgerätes (max. zul. Betriebsdruck PS) einhalten.
D. h. die Sicherheitseinrichtung ist nur nach dem Druck PS auszulegen. Wenn zu Prüfzwecken ein höherer Druck aufgebracht werden muss, dann wird man die Druck-Sicherheitseinrichtung zu diesem Zweck unwirksam machen müssen, z. B. durch Demontage.
hoch


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