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#241 - November 21, 2001 Mindesthöhe des Prüfdrucks
Anonym
Nicht registriert

Hallo zusammen

In Anhang 1 Kapitel 7.4 von 97/23/EG wird versucht die Höhe des Prüfdrucks zu definieren.

Was ist der Unterschied zwischen der "Höchstbelastung unter BerückBerücksichtigung des höchstzulässigen Drucks" und dem "höchstzulässigen Durck"?

Gibt es nicht einen zusätzlichen Faktor, der von der Festigkeit des Bauteils abhängig ist? Wo ist dieser definiert?

Wann kann der in der TRB512 festgelegte Prüfdruck-Faktor 1.3 angewendet werden?

Vielen Dank
Juergen Hoffmann
hoch
#242 - November 27, 2001 Re: Mindesthöhe des Prüfdrucks
Anonym
Nicht registriert

Für den Prüfdruck ergibt sich folgendes:

97/23/EG-Anhang I, Abschn. 7.4, erster Spiegelstrich

Bei warmgehenden Behältern ist der Abfall der Streckgrenze zu berücksichtigen.Der Prüfdruck ergibt sich aus dem Produkt: PT= 1,25*k(20°C)/k(höchstzulässe Temperatur)*ma. zul. Druck ergibt.

97/23/EG-Anahng I, Abschn. 7.4, zweiter Spiegelstrich

Der Prüfdruck ergibt sich aus dem Produkt:
PT=1,43*max. zul. Druck

Der Prüfdruck muss dem höheren der beiden Werte entsprechen.
hoch


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