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#264 - March 03, 2005 Autoklaven in Laborräumen
Anonym
Nicht registriert

Hallo,

ich habe eine prinzipielle Frage zur Aufstellung von Autoklaven in Laborräumen (also nicht in Autoklavenräumen), da ich hierzu bisher weder in der Druckbehälterverordnung noch in der Richtlinie 97/23EG eine Aussage gefunden habe.
Gibt es eine festgelegte Grenze des Druckliterproduktes, ab der ein Autoklav nicht mehr im Labor betrieben werden darf? Wir besitzen Autoklaven der Firma Büchi, welche ja generell als Laborautoklaven ausgelegt sind, allesamt mit Konformitätserklärung.
Die Autoklaven werden nur zur Durchführung bekannter Reaktionen genutzt, werden also nicht als Versuchsautoklaven betrieben.
Existieren hierzu irgendwelche verbindlichen Richtlinien oder ist es Sache der zuständigen Behörde vor Ort, über die Zulässigkeit zu entscheiden?

Vielen Dank.
hoch
#265 - March 04, 2005 Re: Autoklaven in Laborräumen
Anonym
Nicht registriert

Die DGRL 97/23/EG regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten, bei der man davon ausgehen kann, dass sie sicher sind, unabhängig von irgendwelchen Aufstellungsorten bzw. Aufstellungsbedingungen. Für die Aufstellung und der Betrieb ist alleine die Betriebssicherheitsverordnung incl. Abschnitt 3 über überwachungsbedürftige Anlagen. Im Rahmen der Gefährdungsanalysen sind alle Gefährdungen (z.B. druckbedingte Gefahren, Gefahren die von Gefahrstoffen ausgehen usw. zu erkennen und die entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Selbstverständlich können Druckgeräte (auch große) auch dort aufgestellt werden, wo Menschen sich aufhalten. Für den konkreten Fall muss man sicherlich analysieren
- wird mit Gefahrstoffen umgegangen
- könnte unkontrollierte Reaktionen entstehen, die ein unzulässige Druckerhöhung verursachen können (ggf. Ausblaselleitung des Sicherheitsventils nach Außen führen,)
-entstehen Gefahren beim Befüllen bzw. Entleeren
Jedenfalls sind die druckbedingten Gefahren durch die einzuhaltenden Prozessgrößen sowie durch die Sicherheitseinrichtungen normalerweise abgedeckt.
hoch


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