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#279 - September 20, 2004 Konformitätserklärung
Anonym
Nicht registriert

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir sollen für instandgesetzte Hydrospeicher Konformitätserklärungen erstellen.
Leider bekommen wir die instandgesetzten Kolbenspeicher nicht mit Konformitätserklärung, sondern nur mit Bescheinigung Innere- und Festigkeitsprüfung und Herstellerbescheinigung.
Meiner Meinung nach kann ich hierfür keine Konformitätserklärung ausstellen.
Oder????????
confused
hoch
#280 - September 23, 2004 Re: Konformitätserklärung
Anonym
Nicht registriert

Konformitätserklärungen werden im Rahmen der Konformitätsbewertung für neue in Verkehr zu bringende Produkte ausgestellt. Für Reparaturen und Instandsetzung gelten die nationalen (z.B. deutsche Betriebssicherheitsverordnung) Regelungen, die eine Konformitätserklärung nicht vorsehen. Bei Reparaturen und Instandsetzungen die mit "wesentlichen Veränderungen" verbunden sind, kann man davon ausgehen, dass das Produkt quasi als neues Produkt in Verkehr gebracht wird und somit eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich wird.
Dies muss im Einzelfall ggf. mit einer Risikoanalyse überprüft werden.
Derjenige, der die Hauptverantwortung für die Reparatur, Instandsetzung oder für die Umbaumaßnahme verantwortlich ist, müsste dann auch die Konformitätserklärung ausstellen. Das kann u. U. auch der Betreiber bzw. Benutzer der Anlage sein.
hoch


Moderator:  Die Redaktion