Optionen
#282 - May 14, 2003 gute Ingenieurpraxis
Roman.Haap Offline
Junior-Mitglied
Registriert: May 09, 2003
Beiträge: 3
Ort: 72555 Metzingen
wenn gemäß Konformitätsbewertungsverfahren ein Bauteil keiner Kategorie zuzuordnen ist heisst es "das Druckgerät muss in Übereinstimmung mit der geltenden guten Ingeniurpraxis ausgelegt....werden"
Frage: Ist der Anhang I "Grundlegende Sicherheitsanforderungen" (DGRL 97/23EG)für solche o.a. Teile ohne Kategorie hier trotzdem verbindlich oder nur empfohlen?
hoch
#283 - September 04, 2003 Re: gute Ingenieurpraxis
dradespiel Offline
Junior-Mitglied
Registriert: September 03, 2003
Beiträge: 2
Ort: Jülich
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus dem Anhang I der 97/23/EG werden für Druckgeräte nach Artikel 3 Abs. 3 gar nicht angewandt.
Was unter guter Ingenieurpaxis zu verstehen ist steht in der Leitlinie 9/1 zur Richtlinie. Hier heißt es:

..., daß diese Druckgeräte unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, die ihre Sicherheit beeinflussen, entworfen worden sind. ...

Allerdings wird auch hier eine Benutzungsanweisung gefordert. Es müssen also die Anforderungen aus § 12 Abs. 2 der BetrSichV eingehalten werden.

Gruss
D. Radespiel
_________________________
D. Radespiel
hoch


Moderator:  Die Redaktion