Guten Tag zusammen,
Laut AD 2000 BO 4.1 ist die Berechnung im Allgemeinen mit dem zulässigen Betriebsüberdruck und dem Prüfdruck durchzuführen. Ist nun bei der Berechnung mit dem Prüfdruck als K-Wert die 1%Zeitdehngrenze oder die Dehngrenze bei
Prüftemperatur(Raumtemperatur)zu wählen;
die Eigenschaft der Warmfestigkeit dürfte ja für die Berechnung bei Prüftemperatur keine Rolle spielen.
mfg
D.Düsentrieb