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#407 - January 11, 2002 Betriebsanleitungen
Anonym
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Der Umfang bzw. Inhalt einer Betriebsanleitung ist in der LL 8/3 beschrieben. Dort wird Bezug auf die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I genommen. Kann man nun davon ausgehen, daß für Druckgeräte die unter Art.3 Abs.3 fallen keine Betriebsanleitungen gefordert sind? Da hierfür ja der Anhang I nicht zutreffend ist.
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#408 - February 05, 2002 Re: Betriebsanleitungen
Anonym
Nicht registriert

siehe LL 9/1 : es muß eine Benutzungsanweisung beigefügt werden :rolleyes:

wo der exakte Unteschied zwischen Betriebsanleitung und Benutzungsanweisung liegt, wissen wohl nur die Anwälte mad
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#409 - February 12, 2002 Re: Betriebsanleitungen
A.Küppers Offline
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Beiträge: 4
Eine Benutzungsanweisung ist alleine das geeigenete Mittel zu dokumentieren, dass das unter Art. 3 Abs. 3 fallende Druckgerät den Bestimmungen der Druckgeräterichtlinie erfüllt.
(siehe Leitlinie 9/19)
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