Ist es "erlaubt", Behälter, die eigentlich in den Bereich der 87/404 fallen (also Einfache Druckbehälter), totzdem nach 97/23 als Druckgerät herzustellen und zu liefern ?
In der 97/23 steht auch etwas von einer Überprüfung, dass die 87/404 evtl. in den Geltungsbereich der 97/23 aufgenommen werden soll. Ist das denn mal geschehen ?
Gespannt auf Antworten wartet
verstehnix