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#563 - May 20, 2008 HELP!!! Überführung in BetrSichV durch ZÜS bzw. bP
WJK Offline
Junior-Mitglied
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Beiträge: 2
Hallo Kollegen und Kolleginen,

welches Kriterium ist anzuwenden für den Entscheid ob ein Druckgerät durch die ZÜS oder die bP zu überführen ist?
Beispiel: Druckgerät nach Diagramm 1, Kategorie III, P*V= 300l (über 1bar)
Ist die Überführung eine Ordnungsprüfung, Prüfung vor Inbetriebnahme nach §14 BetrSichV dementsprechd durch ZÜS, oder nach §15 der BetrSichV durch die bP?
Und wo kann ich die nachvollziehbar nachlesen!

Gruß
Wolfgang
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#564 - June 03, 2008 Re: HELP!!! Überführung in BetrSichV durch ZÜS bzw. bP
WJK Offline
Junior-Mitglied
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Beiträge: 2
Wer kann mir Helfen???
hoch
#565 - June 18, 2008 Re: HELP!!! Überführung in BetrSichV durch ZÜS bzw. bP
Die Redaktion Offline
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Die Ermittlung, wer welche Prüfungen durchführen darf, ist nach den Vorgaben in § 14 und § 15 der BetrSichV durchzuführen, falls für besondere Druckgeräte keine anderen Regelungen gelten (siehe BetrSichV). In der Regel ist alleine die Einstufung in die jeweilige Kategorie maßgebend.

Eine praktische Hilfe ist auch das Berechnungs-Tool, dass auf diesem Portal unter "Anlagen- und Betriebssicherheitsrecht > Prüfung vor Inbetriebnahme bzw. Wiederkehrende Prüfungen" erreichbar ist.
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