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#587 - September 05, 2008 Druckhaltesysteme Prüfung
Heizungsbauer Offline
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Hallo,
wann müssen Druckhalteanlagen in normalen Heizungsanlagen (3bar) durch den TÜV abgenommen werden. Gibt es irgendwo eine -für den normalen Heizungsbauer verständliche- Aussage (Kochbuchanleitung)?
hoch
#588 - September 15, 2008 Re: Druckhaltesysteme Prüfung
Die Redaktion Offline
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Rohrleitungen von Warmwasserheizsystemen sind gem. Art. 1 Abs. 3 Nr. 3.20 von der DGRL ausgeschlossen.
Druckbehälter in Warmwasserheizsystemen wie z. B. Druckausdehnungsgefäße müssen vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Kennzeichen versehen werden, d. h. ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren ggf. unter Mitwirkung einer benannten Stelle muss vorher durchgeführt werden.

Für den Betrieb ist zu prüfen, ob es sich ggf. um eine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV handelt. Dann wären zusätzliche Prüfungen wie Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person bzw. ein zugelassene Überwachungsstelle erforderlich.
hoch
#589 - September 16, 2008 Re: Druckhaltesysteme Prüfung
Heizungsbauer Offline
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Vielen Dank für die Antwort.
Können Sie mir zu folgenden Fällen eine Antwort geben?
1. MAG für Trinkwarmwasser 60 °C, 10 bar, 60 Liter,
2. MAG für Heizwasser 105°C, 3 bar, Anlageninhalt 60.000 Liter, Druckhalteanlage mit Pumpe und 5000 Liter Gefäß.
Welche Abnahmen sind notwendig?
Vielen Dank im Voraus.
hoch
#590 - September 16, 2008 Re: Druckhaltesysteme Prüfung
Die Redaktion Offline
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Da von "Abnahmen" die Rede ist, ist wahrscheinlich das Inverkehrbringen von gemeint.
Hierzu sind die Druckgeräte (Druckbehälter) zunächst in die die entsprechenden Kategorien nach der DGRL einzustufen.
Die Kategorie bestimmt das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren. Hier hat der Hersteller ggf. Wahlmöglichkeiten. Im Rahmen dieses gewählten Konformitätsbewertungsverfahren wird ggf. auch eine benannte Stelle eingeschaltet. Bei einigen Modulen beschränkt sich die Tätigkeit der benannte Stelle auf Stichproben.
hoch


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