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#595 - December 24, 2003 Wiederkehrende Prüfung Pressluft Tauchflaschen
Anonym
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Pressluft Tauchflaschen für den privaten Sport müssten nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung in Diagramm 2 Kategorie III oder IV gehören.
Für Wiederholungsprüfungen ergeben sich folgende Fristen:
Nach 5 Jahren eine innere Prüfung, nach 10 Jahren eine Festigkeitsprüfung.
Trift diese Verordnung so für Tauchflaschen zu?
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#596 - February 09, 2004 Re: Wiederkehrende Prüfung Pressluft Tauchflaschen
Holger Langer Offline
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Beiträge: 1
Ort: Duisburg
Hallo,

der Beitrag ist zwar schon ein Weilchen her, dürfte jedoch auch viele andere Hobby Taucher interessieren.

Privat oder nicht, Druckgasflaschen für Tauchzwecke haben nach der BetrSichV eine Prüffrist von effektiv 2,5 Jahren! Ich zitiere mal §15:

[Zitat Anfang] ... (7) Abweichend von Absatz 5 müssen Prüfungen der von Nummer 2 der Tabelle in Absatz 5 erfassten Flaschen für

1. Atemschutzgeräte, die für Arbeits- und Rettungszwecke verwendet werden, als äußere Prüfung, innere Prüfung, Festigkeits- und Gewichtsprüfung spätestens alle fünf Jahre und

2. Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke verwendet werden, als
a) Festigkeitsprüfung spätestens alle fünf Jahre und
b) äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung alle zweieinhalb Jahre von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden. [Zitat Ende]

Der Knackpunkt liegt in der Auslegung, ob Privat oder für Rettungszwecke genutzt. Der arme Sachverständige kann das bei der Prüfung nämlich gar nicht wissen. So jedenfalls Argumentiert der RW-TÜV bei uns!

Mittlerweile liegt ein Schreiben des IGV vor, nachdem für Taucherflaschen wieder eine Prüffrist von 2 Jahren empfohlen wird.(nach der TRG)

Es bleibt also spannend.
hoch
#597 - October 24, 2004 Re: Wiederkehrende Prüfung Pressluft Tauchflaschen
Anonym
Nicht registriert

Hallo, ich bin etwas verunsichert bzgl. der wiederkehrenden Prüfung von DTG´s also Tauchflaschen im Sporttaucherbereich.
Vielleicht können Sie mir weiter helfen....
Bisher war es klar geregelt alle 2 Jahre ... nun jedoch redet jeder davon das hier und da eine andere Regelung angewendet wird.
Vielleicht ist jemand in der Lage mir als Tauchlehrer eine vernünftige Antwort zu geben, mit der ich meine Tauchschüler auch sicher informieren kann ?
Inder Hoffnung auf eine erschöpfende Antwort.

Grüße
Hans-B. web page
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#598 - February 02, 2005 Re: Wiederkehrende Prüfung Pressluft Tauchflaschen
Anonym
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Hallo Hans,

die Angaben in der BSVO beziehen sich auf Fristen zu welchen spätestens (!) eine Prüfung erfolgen soll. Leider gibt es auch noch keine einheitliche Regelung aus der ersichtlich ist, ob die Flasche nun eine innere Sichtprüfung oder eine hydrostatische Prüfung hinter sich hat. Hier spielen die örtlichen Behörden das Zünglein an der Woche.
Immer auf der sicheren Seite ist man, wenn einfach die bisher bestehende Prüffrist für Stahlflaschen (PTG) bei 2 Jahren belässt und mit dem zuständigen Prüfer eine Kennzeichnung für Innere bzw. Hydrostatische Prüfung ausmacht.
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#599 - February 17, 2005 Re: Wiederkehrende Prüfung Pressluft Tauchflaschen
Bartmann Offline
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Beiträge: 3
Ort: 93309 Kelheim
Hallo zusammen,

die BetrSichV wurde am 01.01.2005 geändert. In § 15 (7) wurde der Passus "für Arbeits- und Rettungszwecke" gestrichen. Die Fristen (2,5 Jahre äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung sowie eine Wasserdruckprüfung alle 5 Jahre) gelten daher für alle Tauchflaschen; auch für Sporttaucher!
hoch


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