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#614 - June 07, 2005 Prüfung von Sicherheitsventilen nach Reparatur
Anonym
Nicht registriert

Hallo
Zur Zeit ist bei uns unklar wer an reparierten Sicherheitsventilen, welche zu einen Druckgerät gehören, die abschließende Prüfung durchführen darf.
Es handelt sich dabei einmal um Druckgeräte in der Prüfpflicht der befähigten Person, aber hauptsächlich der ZÜS-Prüfpflicht.

Bisher habe ich entsprechende SiV durch den Reparaturbetrieb immer einer Abschlußprüfung durch den TÜV unterziehen lassen. Jetzt kam die Info: das muß nicht sein, eine befähigte Person darf das auch.

Dami würde aber sofort die nächste Frage entstehen, wer darf denn SiV an ZÜS-prüfpflichten Druckgeräten reparieren?

Freundliche Grüße
Hans Weigel
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Moderator:  Die Redaktion