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#631 - December 21, 2006 Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage
Robin Offline
Junior-Mitglied
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Beiträge: 1
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreibe in meiner Tauchschule einen Atemlufthochdruckkompressor der zum verdichten und abfüllen von Atemluft in Taucherflaschen dient. Das Gerät dient für Fluide der Gruppe 2 gemäß Druckgeräterichtlinie. Nun will ich diesen Atemlufthochdruckkompressor mit einem Zusatzgerät erweitern um damit sauerstoffangereicherte Luft s.g. Nitrox UN3156 bis max. 40% zu verdichten und in Taucherflaschen abfüllen. Diese sauerstoffangereicherte Luft, sprich Nitrox entspricht der Fluidgruppe 1 nach Druckgeräterichtlinie. Ich nehme nun eine Änderung bzw. wesentliche Änderung nach Betriebssicherheitsverordnung der bestehenden Anlage vor. Wie muß ich nun vorgehen, um diese Änderung an der bestehenden Anlage von Fluidgruppe 2 auf Fluidgruppe 1 zu erlangen.
Danke und Gruss

Robin
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#632 - December 28, 2006 Re: Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 260
Sofern es sich um eine wesentliche Veränderungen handelt (dürfte hier der Fall sein, da aufgrund des gefährlicheren Fluids jetzt ein höheres Risiko vorhanden ist), müssen die Beschaffungsanforderungen denen von neuen Arbeitsmitteln entsprechen. D.h. eine neue Gefahrenanalyse bzw. sicherheitstechnische Bewertung durchführen und ggf. zusammen mit der ZÜS festlegen, welche zusätzliche Maßnahmen (ggf. konstruktive Veränderungen, ergänzende Prüfungen usw. ) erforderlich sind. Eine erneute Prüfung durch ZÜS vor Wiederinbetriebnahme nach § 14 BetrSichV ist auf jeden Fall erforderlich.
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