Hallo,
ich habe eine Frage zu den wiederkehrenden Prüfungen einer Anlage.
Die Anlage besteht aus zwei Kreisläufen, wobei der eine Kreislauf in Kategorie IV, Modul G fällt und daher nach BetrSichV §14 durch eine ZÜS geprüft werden muss. Der zweite Kreislauf ist ein Heißwasserkreislauf, ebenfalls in Kategorie IV, Modul G und dient zum Beheizen einiger Aggregate des ersten Kreislaufs.
Daher ist hier für den zweiten Kreislauf zusätzlich die TRD 604 Blatt 2 gültig. Dort sind halbjährliche Prüfungen erforderlich. In der TRD steht allerdings, dass hierzu eine sachverständige Person ausreicht, d.h. keine ZÜS. Stimmt das oder müssen diese halbjährlichen Prüfungen auch durch eine ZÜS erfolgen?
Grüße,
Michael