Fallen Schlauchleitungen für hydraulische Maschinen (industr. Maschinenbau, Landmaschinen, Erdbewegungsmaschinen) unter die 97/23/EG?
Diese Leitungen sind Bauteile dieser Maschinen und gelangen nicht direkt an den Endverbraucher.
Oder müssen diese Leitungen der "Ingenieurmäßigen Praxis" genügen, da die transportierten Medien, i.d.R. Hydrauliköle, der Gefahrstoffklasse I entsprechen und die Nennweite kleiner 200 beträgt?
Freue mich über jede Antwort - Carlos