Beide Parameter sind Grenztemperaturen und dürfen nicht überschritten werden.
Wenn der Druckbehälter in Deutschland installiert ist, kann man im Rahmen einer außerordentlichen Wiederkehrenden Prüfung durch die ZÜS dieser Umstand durch entsprechende Maßnahmen (Berechnung, Kennzeichnung ändern) klarstellen und entsprechend dokumentieren.