Hab es gefunden... Prüfdruck 1,3 bar
Nach dem AD-Regelwerk (alt) in Verbindung mit dem TRB/TRR-Regelwerk unter der Druckbehälterverordnungwaren bei der erstmaligen Druckprüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen niedrigere Prüfdrücke als nachDGRL anzuwenden. Z. B. bei Druckbehältern aus Walz- und Schmiedestählen war im Prüfzustand einSicherheitsbeiwert von mindestens 1,1 entsprechend einer Belastung von höchstens 90 % der Kaltstreckgrenze(Streckgrenze für 20 °C) zu gewährleisten. Bei Anwendung des üblichen Prüfdruckfaktors FP = 1,3 ist dieseBedingung konservativ erfüllt. Bei der wiederkehrenden Druckprüfung von Altanlagen ist dies zu berücksichtigen.- Bei der wiederkehrenden Druckprüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen nach DGRL werden die hohenPrüfdrücke wie bei der erstmaligen Druckprüfung nicht explizit gefordert. Das Erfordernis der höheren Prüfdrückekann sich ggf. aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen Bewertung, unter Berücksichtigungder vorgesehenen Betriebsweise und der Einbauverhältnisse in der Anlage, ergeben