Vielleicht muss ich das Problem konkretisieren.
Die Systeme die wir bauen haben eine Anschlussnennweite von G1/2 zu den verbindenden Rohrleitungen zur weiteren Anlage. Im Filtersystem (dem drucktragenden Ausrüstungsteil) gibt es einen verschraubten Druckraum mit dem Filtereinsatz. Diesen Druckraum würde ich als "Behälter" einstufen, die Anschlussnennweite G1/2 zu weiteren Anlagenteilen als Rohrleitung. Von Diesen beiden Einstufungen würde ich die höhere Kategorie wählen. Ist dieser Ansatz so korrekt? (Leitlinie B-17 gibt leider keine Klarheit darüber)