Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur derzeitigen Übergangsfrist der britischen PESR (UKCA) im Zusammenspiel mit der PED.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Unsere Baugruppe besteht aus verschiedenen Komponenten (Rohbündelkondensator/ Rohrleitung/ Ventile/ Strahlpumpe).
Das Bauteil Rohbündelkondensator fällt in Kategorie III. Wir würden nun das Modul G wählen für das Bauteil und für die Baugruppe.
Aufgrund der Übergangsfrist würden wir die Vorprüfung / Abnahme komplett nach DGRL machen lassen(benannte Stelle) und danach
auf Grundlage des ausgestellten CoC die Baugruppe ) als
PESR konform kennzeichnen (UKCA) und eine Konformitätsbezeichnung mit Verweis auf die harmoniserten Normen (nach UKCA) und der Übergangsfrist selbst ausstellen.
Ist diese Vorgehendweise korrekt?
Vielen Dank im voraus.
MFG
Tim