Das wäre ja eine Doppelzertifizierung nach beiden Rechtsgrundlagen.
Die EU-Konformitätserklärung nach PED kann nur auf der Grundlage der Konformitätsbescheinigung der notifizierten Stelle ausgestellt werden.
Für die Zertifizierung bzw. das Konformitätsbewertungsverfahren nach PESR ist eine notifizierte Stelle zu beteiligen, die nach dem UK-Recht für Druckgeräte anerkannt ist.
Insofern ist die o.g. Vorgehensweise abenteuerlich.