Der Besteller ist in der Spezifizierung seiner Bestellung frei. Er kann bestimmen, dass der Behälter blau sein soll oder dass er mit einer besonderen Kennzeichnung versehen sein soll oder eben auch, dass eine bestimmte benannte Stelle oder Betreiberprüfstelle mit der Konformitätsbewertung zu beauftragen ist. Hier ist keine Verzerrung erkennbar.