Die DGRL schließt gem. Art. 1 Nr. 3.3 Behälter, die unter die RL 87/404/EWG aus. Zu beachten ist, dass die Richtlinie 87/404/EWG die serienmäßige Herstellung voraussetzt.
Für die Überprüfung hat die Kommission bereits eine Europaweite Konsultation im Jahre 2004 durchgeführt. Entscheidungen ob die beiden RL zusammengeführt werden oder auch nicht, sind noch offen.