Wenn ein Partial Data Report mitgeliefert werden soll, dann müsste der Bodenhersteller auch U-Stamp Holder sein.
Dies ist u. E. nicht erforderlich.
Wir verweisen auf die oben gemachten Aussagen zu der Verantwortung des Druckgeräte-Herstellers. Er kann ggf. mit Abstimmung des AI die notwendigen Nachweise über Prüfungen an dem Gussboden festlegen und einfordern um die Code-Anforderungen zu erfüllen.
Auf jeden Fall sollte eine Abstimmung mit dem AI erfolgen.