Muß ich nach Ablauf der aufgrund der sicherheitstechnischen Bewertung ermittelten Prüffrist erneut eine sicherheitstechnische Bewertung durchführen, die zu einer anderen Prüffrist als der zuerst ermittelten führt? Der Betriebssicherheitsverordnung kann man dieses nicht entnehmen. Es würde aber Sinn machen, weil der Druckbehälter aufgrund der Beanspruchung innerhalb der Prüffrist sich z.B. hinsichtlich der Festigkeit verändert haben kann.