Ich befürchte, dass die bereits veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebssicherheit leider noch nicht bekannt sind. In Großbetrieben dürfte der Bekanntheitsgrad größer als bei KMU sein. Das gleiche gilt für die Betriebssicherheitsverordnung.
Leider sind die neuen technischen Regeln nicht so konkret wie man sich das gewünscht hat. Interessant wird es dann, wenn die alten technischen Regeln, die in der Übergangszeit bis zum Erscheinen entsprechend neuer TRBSn weitergelten. Konkrete Angaben wird man dann vermutlich selten finden. Das Problem - beispielsweise der Prüffristfestlegung für Arbeitsmittel - hat dann der Arbeitsgeber, der dann in eigener Verantwortung ohne Richtwerte Prüffristen festlegen muss.