hierbei handelt es sich um ein Arbeitsmittel.
Art oder Prüfungsumfang und Prüfzyklus legt der Betreiber fest. Diese müssen so festgelegt werden das der Behälter bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann. Wenn dies mit einer Sicht und Funktionsprüfung der Fall ist, ist es auch ausreichend. Es müssen aber natürlich auch die Prüfungen dokumentiert werden die tatsächlich durchgeführt wurden. Keine Innenbesichtigung dokumentieren wenn keine stattfand.