Da von "Abnahmen" die Rede ist, ist wahrscheinlich das Inverkehrbringen von gemeint.
Hierzu sind die Druckgeräte (Druckbehälter) zunächst in die die entsprechenden Kategorien nach der DGRL einzustufen.
Die Kategorie bestimmt das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren. Hier hat der Hersteller ggf. Wahlmöglichkeiten. Im Rahmen dieses gewählten Konformitätsbewertungsverfahren wird ggf. auch eine benannte Stelle eingeschaltet. Bei einigen Modulen beschränkt sich die Tätigkeit der benannte Stelle auf Stichproben.