Pressluft Tauchflaschen für den privaten Sport müssten nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung in Diagramm 2 Kategorie III oder IV gehören.
Für Wiederholungsprüfungen ergeben sich folgende Fristen:
Nach 5 Jahren eine innere Prüfung, nach 10 Jahren eine Festigkeitsprüfung.
Trift diese Verordnung so für Tauchflaschen zu?