Hallo zusammen,
die BetrSichV wurde am 01.01.2005 geändert. In § 15 (7) wurde der Passus "für Arbeits- und Rettungszwecke" gestrichen. Die Fristen (2,5 Jahre äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung sowie eine Wasserdruckprüfung alle 5 Jahre) gelten daher für alle Tauchflaschen; auch für Sporttaucher!