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#636 - April 19, 2004 Re: Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen
Anonym
Nicht registriert

Nein.
Die vorhandenen technischen Regeln gelten nur, wenn sie der BetrSichV nicht entgegenstehen. Nach der BetrSichV gibt es keine Fristüberschreitung d.h. die Prüfungen müssen innerhalb der genannten Fristen nach §15 durchgeführt werden.
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Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen Anonym April 15, 2004
Re: Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen Anonym April 19, 2004

Moderator:  Die Redaktion