Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Doppelbelegung auf den Materialzeugnissen (EN10204 - 3.1) unserer Unterlieferanten.
Ein Kunde fordert für ein Type Approval für den US-Markt eine Doppelbelegung der verwendeten Werkstoffe nach EN und ASME.
Ist es ausreichend, wenn wir auf den Lieferantenzeugnissen die Werkstoffbezeichnung nach beiden Regularien stehen haben (z.B. 316Ti / 1.4571) oder muss auch explizit ausgewiesen sein, nach welcher Spezifikation diese Werkstoffe angegeben werden?
Ich muss dazu sagen, ich bin der Thematik recht neu und unerfahren. Der TÜV-Prüfer hat bei der Abnhame in unserem Haus ein Materialzeugnis unseres Lieferanten mit der reinen Angabe "316L / 1.4404" akzeptiert. Jedoch bin ich da etwas verwundert, dass er keine ASME-Materialspezifikation sehen wollte. Die EN10088-2 für die Bezeichnung 1.4404 ist zwar genannt, aber reicht das tatsächlich als "Doppelbelegung" aus?
Ich wäre sehr dankbar für jede Erläuterung dazu.
Vielen Dank bereits im Voraus!
MfG
IW